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Schulkonferenz des OSZ 2 Potsdam

Aufgaben und Zusammensetzung der Schulkonferenz

Die Aufgaben der Schulkonferenz und ihre Zusammensetzung an Oberstufenzentren sind in §§ 91 und 95 des Brandenburgischen Schulgesetzes geregelt. Die Schulkonferenz berät und entscheidet die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Sie entscheidet u.a. über:

  • die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule,
  • die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung,
  • die Namensgebung im Einvernehmen mit dem Schulträger,
  • die Ausnahmen von der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die freien  Ferientage,
  • die Grundsätze für das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit,
  • die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann,
  • die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
  • die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule sowie zur Berufsberatung und
  • die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.
  • an OSZ: über die Aufnahme neuer Ausbildungsberufe

Die Schulkonferenz entscheidet mit Zustimmung der Mehrheit der von den Abteilungskonferenzen in die Schulkonferenz entsandten Lehrkräfte u.a. über

  • die Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte,
  • das Schulprogramm und dessen Fortschreibung auf Vorschlag der Konferenz der Lehrkräfte,
  • das Schulprofil.

Eine große Bedeutung kommt der Schulkonferenz bei der Bestellung von Mitgliedern der Schulleitung zu. Sie hört die vom Schulamt vorgeschlagenen Bewerber an und gibt eine Stellungnahme ab, ob sie den Bewerber für geeignet hält oder nicht. Ihr Votum hat bei der Stellenbesetzung ein erhebliches Gewicht, meist gibt es den Ausschlag.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Für jedes Mitglied der Schulkonferenz wird ein persönlicher Stellvertreter gewählt. Scheidet ein Schülervertreter vorzeitig aus, da er seine Ausbildung abgeschlossen hat, erfolgt in der Mitte der Wahlperiode eine Nachwahl.

An unserem Oberstufenzentrum gehören der Schulkonferenz an:

  1. der Schulleiter,
  2. je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte jeder der 3 Abteilungen,
  3. je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler jeder der drei Abteilungen und
  4. zusätzlich eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der von der Konferenz der Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums gewählt wurden.

Gewählte Vertreter der Eltern nehmen beratend an den Sitzungen der Schulkonferenz teil. Die Schulkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.