Hygieneplan des OSZ 2 Potsdam
zuletzt aktualisiert: 21.September 2022Die Verpflichtung zur Aufstellung dieses Hygieneplans erwächst aus § 36, Abs. 1, Nr. 1 i. V. m. § 33, Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Er regelt innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene und ist gleichzeitig Dienstanweisung.
Dieser Hygieneplan wird durch – dem aktuellen Geschehen geschuldete – erforderliche angepasste Maßnahmen und Vorgaben oder Änderungen in Form von geeigneten Veröffentlichungen durch Aushänge und auf der Homepage ergänzt.
1 Infektionsschutz
1.1 Persönliche Hygiene
Ihr persönlicher Beitrag zum Infektionsschutz:
- Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (Trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacksund Geruchssinn, Halsschmerzen u. a.) müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben
- Abstand halten (mindestens 1,50 m, besser 2,00 m) wo es möglich ist
- Hände aus dem Gesicht, insbesondere Vermeidung der Berührung von Schleimhäuten im Mund-, Augen- und Nasenbereich, keine Umarmungen, kein Händeschütteln
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen
- Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen
- Händehygiene:
a) Die wichtigste Maßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen, vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang.
b) Händedesinfektion: Bei der Verwendung von Handdesinfektionsmitteln ist auf deren sachgerechte Anwendung gem. Gebrauchsanleitung zu achten.
1.2 Meldepflicht
Aufgrund der Corona-Virus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.
Ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigentest stellt zunächst einen Verdacht auf eine SARS-CoV-2- Infektion dar. Es ist jedoch noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion. Die Diagnose wird erst durch den nachfolgenden PCR-Test und die ärztliche Beurteilung gestellt.
2 Arbeitsschutz (Maßnahmenkatalog)
WAS | MAßNAHME | WANN | VERANTWORTLICH |
Meldepflicht | Verdacht bzw. Auftreten von COVID-19 Fällen sind der Schule zu melden Schüler:innen (Eltern) informieren bei Auftreten die Klassenleitung Klassenleitung informiert die Klassenleitung betroffene Schüler:innen werden in weBBschule erfasst | durchgehend während Schulbetrieb | Schüler:innen (Eltern) Klassenleitung Schulleitung |
Testkonzept | derzeit keine flächendeckenden anlasslosen Testungen | ||
Masken | für den Innen- und Außenbereich der Schule gibt es keine Maskenpflicht Schüler:innen und alle in der Schule Tätigen dürfen im Innen- und Außenbereich freiwillig eine Maske tragen | durchgehend während Schulbetrieb | |
Lüftung | Alle Räume werden regelmäßig gelüftet. Wenn durch das MBJS nichts anderes angewiesen wird, gelten folgende Lüftungsempfehlungen:
Lüftung bedeutet:
Der Einsatz von Geräten im Umluftbetrieb, wie Ventilatoren (z. B. Standventilatoren), Anlagen zur persönlichen Kühlung (z. B. mobile und Split-Klimaanlagen) oder Erwärmung (z. B. Heizlüfter) in den Räumen ist nur bei Einzelbelegung zulässig. | durchgehend während Schulbetrieb | anwesende Lehrkraft Schüler:innen |
Abstände allgemein | Unabhängig von der Anordnung eines Abstandsgebotes durch die zuständige Behörde sollen Abstandsunterschreitungen von 1,50 m zwischen allen Personen (Lehrkräfte, Schüler:innen, sonstiges Personal, Gäste) auf ein notwendiges Maß reduziert werden. | durchgehend während Schulbetrieb | Lehrkräfte Schüler:innen sonstiges Personal Gäste |
Abstand im Unterricht | Abstand Tisch der Lehrkraft zu erster Bankreihe 1,50 m und/oder Verwendung einer transparenten Hygienestellwand Sitzordnung der Schüler:innen so, dass enge Kontakte von Angesicht zu Angesicht auf ein Minimum reduziert werden Distanzunterschreitungen von 1,50 m zwischen Lehrkraft und Schüler:innen sind auf das notwendige Maß zu reduzieren | während des Unterrichts | anwesende Lehrkraft Schüler:innen |
Unterricht | Der Unterricht findet planmäßig in voller Klassenstärke in den Unterrichts- und Fachräumen statt. | während des Unterrichts | Lehrkraft Schüler:innen |
Lern- und Arbeitsmittel | Der Austausch von persönlichen Materialien (Stifte, Taschenrechner, …) ist auf das Notwendige zu beschränken. Vor und nach der Nutzung von allgemeinen Lern- und Arbeitsmitteln (Klassensatz Lehrbücher, PC-Tastatur …) müssen die Hände mit Seife gewaschen werden. Es ist hier besonders darauf zu achten, dass die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (kein Kontakt mit Augen, Nase, Mund) eingehalten werden. | während des Unterrichts | Lehrkraft Schüler:innen |
Sportunterricht | findet derzeit ohne Einschränkungen statt | ||
Versammlungen/ Gremienarbeit | Alle Sitzungen und Beratungsgespräche können unter Beachtung des Hygieneplans der Schule in Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. | anlassbezogen (z. B. Elternversammlung, Konferenz der Lehrkräfte) | Einladende (z. B. Klassenlehrkraft, Schulleitung), Teilnehmende |
Ankunft/Verlassen des OSZs | hygienebedingt derzeit keine Einschränkungen | ||
Wegeführung | derzeit ohne Einschränkungen | ||
Pausen | Es wird empfohlen, dass sich Schüler:innen besonders in Pausen möglichst viel im Außengelände aufhalten. | während den Pausen | Schüler:innen |
Nachschreibetermine | können derzeit ohne Einschränkungen stattfinden | ||
vulnerable Gruppen | Auch Schüler:innen mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist aus medizinischer Sicht nicht möglich. Die Zugehörigkeit eines Haushaltsangehörigen zu einer medizinischen Risikogruppe stellt grundsätzlich keine Begründung dafür dar, dass Schüler:innen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen oder die allgemeine Schülerbeförderung nutzen können. Schüler:innen (Eltern) Schulleitung Hygieneplan des Oberstufenzentums 2 Wirtschaft und Verwaltung Städtische Schule Potsdam – Europaschule Seite 4 von 5 Die Schulleitung stellt fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler im Hinblick auf COVID-19 als besonders gefährdet anzusehen ist. Grundlage für diese Feststellung ist ein entsprechendes ärztliches Attest in Verbindung mit einem Antrag der Eltern bzw. der volljährigen Schülerin/des volljährigen Schülers. Der Antrag soll auf die Feststellung gerichtet sein, dass die besondere Gefährdung besteht. Er kann darüber hinaus auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht im schulischen Regelbetrieb gerichtet sein, wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Der Antrag kann in der Regel nicht darauf gerichtet sein, dass die Schule bestimmte Vorkehrungen zu treffen oder zu vermeiden hat. Die Schule erfasst die Schüler:innen, um auf dieser Grundlage in sinngemäßer Anwendung der Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler – VV-Kranke Schüler vom 09.02.2015 in Abstimmung mit den staatlichen Schulämtern ein Unterrichtsangebot zu organisieren. Schulleitung mit staatlichem Schulamt Über die Ausgestaltung des Unterrichts für diese Schüler:innen entscheidet das zuständige staatliche Schulamt in Abstimmung mit den Schulleiter:innen der beteiligten Schulen. Über den Besuch einer anderen als der Stammschule entscheidet das staatliche Schulamt in Abstimmung mit dem Schulträger der Schule, an der der Unterricht erfolgen soll. Der Schulträger der Stammschule und ggf. der zuständige Träger der Schülerbeförderung sind zu informieren. | Schüler:innen (Eltern)
Schulleitung
Schulleitung mit staatlichem Schulamt
Schulträger | |
Sanitärbereich | Es stehen ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung. Dazu zählen auch vorhandene Waschbecken in den Unterrichtsräumen. Für alle Waschgelegenheiten werden Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher (Papier) bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Hausmeister Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind arbeitstäglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination zu desinfizieren. | Hausmeister
Schulträger | |
Reinigung | Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten.
| Schulträger
anwesende Lehrkräfte
Schüler:innen |
3 Belehrung/Information
Das sonstige Personal wird per Email über diesen Hygieneplan informiert und belehrt. Die Lehrkräfte sowie anwesende Eltern- und Schülervertreter:innen werden zusätzlich auf einer Gesamtkonferenz informiert und belehrt.
Lehrkräften, Schüler:innen sowie Eltern minderjähriger Schüler:innen wird dieser Hygieneplan auf der Homepage des OSZ 2 Potsdam (www.osz2-potsdam.de) zur Kenntnis gegeben und ist dort jederzeit verfügbar.
An den Eingängen des OSZ wird ein QR-Code angebracht, der alle Eintretenden auf den aktuellen Hygieneplan des OSZ verweist.
Dieser Hygieneplan gilt seit Schuljahresbeginn 2022/23 und wird ggf. an die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie angepasst.
Schulleitung