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Hygieneplan des OSZ 2 Potsdam

zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2025

Die Verpflichtung zur Aufstellung dieses Hygieneplans erwächst aus § 36, Abs. 1, Nr. 1 i. V. m. § 33, Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Er regelt innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene und ist gleichzeitig Dienstanweisung.

1 Infektionsschutz

1.1 Persönliche Hygiene

Ihr persönlicher Beitrag zum Infektionsschutz:

  • Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion wird vom Robert-Koch-Institut empfohlen, drei bis fünf Tage bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben.
  • Abstand halten (mindestens 1,50 m), wo es möglich ist.
  • Vermeidung der Berührung von Schleimhäuten im Mund-, Augen- und Nasenbereich mit den Händen
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen und ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten und bestenfalls wegdrehen.
  • Händehygiene: 

a) Die wichtigste Maßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/ ), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen, vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang. 

b) Händedesinfektion: Bei der Verwendung von Handdesinfektionsmitteln ist auf deren sachgerechte Anwendung gem. Gebrauchsanleitung zu achten.

1.2 Meldepflicht

Aufgrund der Corona-Virus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 6 (1) des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt namentlich zu melden. 

Ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigentest stellt zunächst einen Verdacht auf eine SARS-CoV 2- Infektion dar. Die Diagnose wird erst durch die ärztliche Beurteilung gestellt.

 

2 Arbeitsschutz (Maßnahmenkatalog)

Öffnen Sie zur Ansicht bitte die pdf-Datei unten auf der Seite.

 

3 Belehrung/Information

Dieser Hygieneplan wurde in seiner aktuellen Fassung an die aktuelle Gesetzgebung zur Corona-Pandemie vom 7. April 2023 angepasst.   

Lehrkräften, Schüler:innen sowie Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler:innen wird der Hygieneplan auf der Homepage des OSZ 2 Potsdam (www.osz2-potsdam.dezur Kenntnis gegeben und ist dort jederzeit verfügbar. 

Das sonstige Personal wird per E-Mail über diesen Hygieneplan informiert und belehrt. Die Lehrkräfte sowie anwesende Eltern- und Schülervertreter:innen werden zusätzlich auf einer Gesamtkonferenz informiert und belehrt. 

An den Eingängen des OSZ verweist ein QR-Code auf den aktuellen Hygieneplan des OSZ.  

 

Schulleitung

Hygieneplan zum Download