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Hygieneplan des OSZ 2 Potsdam

zuletzt aktualisiert: 21.September 2022

Die Verpflichtung zur Aufstellung dieses Hygieneplans erwächst aus § 36, Abs. 1, Nr. 1 i. V. m. § 33, Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Er regelt innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene und ist gleichzeitig Dienstanweisung.

Dieser Hygieneplan wird durch – dem aktuellen Geschehen geschuldete – erforderliche angepasste Maßnahmen und Vorgaben oder Änderungen in Form von geeigneten Veröffentlichungen durch Aushänge und auf der Homepage ergänzt.

1 Infektionsschutz

1.1 Persönliche Hygiene

Ihr persönlicher Beitrag zum Infektionsschutz:

  • Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (Trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacksund Geruchssinn, Halsschmerzen u. a.) müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben
  • Abstand halten (mindestens 1,50 m, besser 2,00 m) wo es möglich ist
  • Hände aus dem Gesicht, insbesondere Vermeidung der Berührung von Schleimhäuten im Mund-, Augen- und Nasenbereich, keine Umarmungen, kein Händeschütteln
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen
  • Händehygiene:
    a) Die wichtigste Maßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen, vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang.
    b) Händedesinfektion: Bei der Verwendung von Handdesinfektionsmitteln ist auf deren sachgerechte Anwendung gem. Gebrauchsanleitung zu achten.

1.2 Meldepflicht

Aufgrund der Corona-Virus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.

Ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigentest stellt zunächst einen Verdacht auf eine SARS-CoV-2- Infektion dar. Es ist jedoch noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion. Die Diagnose wird erst durch den nachfolgenden PCR-Test und die ärztliche Beurteilung gestellt.

 

2 Arbeitsschutz (Maßnahmenkatalog)

WASMAßNAHMEWANNVERANTWORTLICH
Meldepflicht

Verdacht bzw. Auftreten von COVID-19 Fällen sind der Schule zu melden

Schüler:innen (Eltern) informieren bei Auftreten die Klassenleitung

Klassenleitung informiert die Klassenleitung

betroffene Schüler:innen werden in weBBschule erfasst

durchgehend während Schulbetrieb

Schüler:innen (Eltern)

Klassenleitung

Schulleitung

Testkonzeptderzeit keine flächendeckenden anlasslosen Testungen  
Maskenfür den Innen- und Außenbereich der Schule gibt es keine Maskenpflicht Schüler:innen und alle in der Schule Tätigen dürfen im Innen- und Außenbereich freiwillig eine Maske tragendurchgehend während Schulbetrieb 
Lüftung

Alle Räume werden regelmäßig gelüftet. Wenn durch das MBJS nichts anderes angewiesen wird, gelten folgende Lüftungsempfehlungen:

  1. vor und nach jedem Unterrichtsblock,
  2. während eines Unterrichtsblockes von 90 Minuten mindestens einmal (nach ca. 45 Minuten),
  3. (unabhängig von 1. und 2.), wenn die CO2-Ampel den Wert von 1000 ppm überschreitet.

Lüftung bedeutet:

  • Lüftungsdauer von mind. 3-10 Minuten
  • vollständiges Öffnen von „großen“ Fenstern (gemeint ist der Öffnungswinkel)
  • gleichzeitiges Öffnen von Fenstern vorn und hinten im Raum
  • bei Räumen mit Fenstern auf zwei Raumseiten gleichzeitiges Öffnen von Fenstern auf beiden Seiten (Querlüftung)
  • während des Lüftens Heizungsventile herunterregeln

Der Einsatz von Geräten im Umluftbetrieb, wie Ventilatoren (z. B. Standventilatoren), Anlagen zur persönlichen Kühlung (z. B. mobile und Split-Klimaanlagen) oder Erwärmung (z. B. Heizlüfter) in den Räumen ist nur bei Einzelbelegung zulässig.

durchgehend während Schulbetrieb

anwesende Lehrkraft

Schüler:innen

Abstände allgemein Unabhängig von der Anordnung eines Abstandsgebotes durch die zuständige Behörde sollen Abstandsunterschreitungen von 1,50 m zwischen allen Personen (Lehrkräfte, Schüler:innen, sonstiges Personal, Gäste) auf ein notwendiges Maß reduziert werden.durchgehend während Schulbetrieb

Lehrkräfte

Schüler:innen

sonstiges Personal

Gäste

Abstand im UnterrichtAbstand Tisch der Lehrkraft zu erster Bankreihe 1,50 m und/oder Verwendung einer transparenten Hygienestellwand Sitzordnung der Schüler:innen so, dass enge Kontakte von Angesicht zu Angesicht auf ein Minimum reduziert werden Distanzunterschreitungen von 1,50 m zwischen Lehrkraft und Schüler:innen sind auf das notwendige Maß zu reduzierenwährend des Unterrichtsanwesende Lehrkraft Schüler:innen
UnterrichtDer Unterricht findet planmäßig in voller Klassenstärke in den Unterrichts- und Fachräumen statt.während des Unterrichts

Lehrkraft

Schüler:innen

Lern- und ArbeitsmittelDer Austausch von persönlichen Materialien (Stifte, Taschenrechner, …) ist auf das Notwendige zu beschränken. Vor und nach der Nutzung von allgemeinen Lern- und Arbeitsmitteln (Klassensatz Lehrbücher, PC-Tastatur …) müssen die Hände mit Seife gewaschen werden. Es ist hier besonders darauf zu achten, dass die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (kein Kontakt mit Augen, Nase, Mund) eingehalten werden.während des UnterrichtsLehrkraft Schüler:innen
Sportunterrichtfindet derzeit ohne Einschränkungen statt  
Versammlungen/ GremienarbeitAlle Sitzungen und Beratungsgespräche können unter Beachtung des Hygieneplans der Schule in Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.anlassbezogen (z. B. Elternversammlung, Konferenz der Lehrkräfte)Einladende (z. B. Klassenlehrkraft, Schulleitung), Teilnehmende
Ankunft/Verlassen des OSZshygienebedingt derzeit keine Einschränkungen  
Wegeführung derzeit ohne Einschränkungen  
PausenEs wird empfohlen, dass sich Schüler:innen besonders in Pausen möglichst viel im Außengelände aufhalten.während den PausenSchüler:innen
Nachschreibeterminekönnen derzeit ohne Einschränkungen stattfinden  
vulnerable GruppenAuch Schüler:innen mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist aus medizinischer Sicht nicht möglich. Die Zugehörigkeit eines Haushaltsangehörigen zu einer medizinischen Risikogruppe stellt grundsätzlich keine Begründung dafür dar, dass Schüler:innen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen oder die allgemeine Schülerbeförderung nutzen können. Schüler:innen (Eltern) Schulleitung Hygieneplan des Oberstufenzentums 2 Wirtschaft und Verwaltung Städtische Schule Potsdam – Europaschule Seite 4 von 5 Die Schulleitung stellt fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler im Hinblick auf COVID-19 als besonders gefährdet anzusehen ist. Grundlage für diese Feststellung ist ein entsprechendes ärztliches Attest in Verbindung mit einem Antrag der Eltern bzw. der volljährigen Schülerin/des volljährigen Schülers. Der Antrag soll auf die Feststellung gerichtet sein, dass die besondere Gefährdung besteht. Er kann darüber hinaus auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht im schulischen Regelbetrieb gerichtet sein, wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Der Antrag kann in der Regel nicht darauf gerichtet sein, dass die Schule bestimmte Vorkehrungen zu treffen oder zu vermeiden hat. Die Schule erfasst die Schüler:innen, um auf dieser Grundlage in sinngemäßer Anwendung der Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler – VV-Kranke Schüler vom 09.02.2015 in Abstimmung mit den staatlichen Schulämtern ein Unterrichtsangebot zu organisieren. Schulleitung mit staatlichem Schulamt Über die Ausgestaltung des Unterrichts für diese Schüler:innen entscheidet das zuständige staatliche Schulamt in Abstimmung mit den Schulleiter:innen der beteiligten Schulen. Über den Besuch einer anderen als der Stammschule entscheidet das staatliche Schulamt in Abstimmung mit dem Schulträger der Schule, an der der Unterricht erfolgen soll. Der Schulträger der Stammschule und ggf. der zuständige Träger der Schülerbeförderung sind zu informieren. 

Schüler:innen (Eltern)

 

Schulleitung

 

Schulleitung mit staatlichem Schulamt

 

Schulträger

SanitärbereichEs stehen ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung. Dazu zählen auch vorhandene Waschbecken in den Unterrichtsräumen. Für alle Waschgelegenheiten werden Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher (Papier) bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Hausmeister Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind arbeitstäglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination zu desinfizieren. 

Hausmeister

 

Schulträger

Reinigung

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten.

  • In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
  • Handläufe von Treppen, Türklinken, Fenstergriffe, Schalter sind regelmäßig zu reinigen.
  • Gemeinsam genutzte Arbeitsmittel sind für den Nachnutzer zu reinigen.
  • Bei der Benutzung von Computerräumen sowie bei der Nutzung von Klassensätzen von Tablets sollen die Geräte (insbesondere Tastatur und Maus) grundsätzlich nach jeder Benutzung gereinigt werden.
  • Soweit die Reinigung gemeinsam genutzter Arbeitsmittel nicht möglich ist, müssen vor und nach der Benutzung die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. Die Benutzer:innen sind darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall insbesondere die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (kein Kontakt mit Augen, Nase, Mund) eingehalten werden.
 

Schulträger

 

anwesende Lehrkräfte

 

Schüler:innen

 

3 Belehrung/Information

Das sonstige Personal wird per Email über diesen Hygieneplan informiert und belehrt. Die Lehrkräfte sowie anwesende Eltern- und Schülervertreter:innen werden zusätzlich auf einer Gesamtkonferenz informiert und belehrt.

Lehrkräften, Schüler:innen sowie Eltern minderjähriger Schüler:innen wird dieser Hygieneplan auf der Homepage des OSZ 2 Potsdam (www.osz2-potsdam.de) zur Kenntnis gegeben und ist dort jederzeit verfügbar.

An den Eingängen des OSZ wird ein QR-Code angebracht, der alle Eintretenden auf den aktuellen Hygieneplan des OSZ verweist.

Dieser Hygieneplan gilt seit Schuljahresbeginn 2022/23 und wird ggf. an die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie angepasst.

 

Schulleitung

Hygieneplan zum Download