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Schul- und Unterrichtsorganisation zum Schuljahresbeginn 2022/23

Schutzwoche von Montag (22. August 2022) bis Freitag (26. August 2022)

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat das Testkonzept für die Zeit nach den Sommerferien vorgestellt. Für die erste Schulwoche gilt eine dreimalige Testpflicht für nicht immunisierte Personen. Schüler*innen und in der Schule Tätigen, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis führen können, werden die Schule nur betreten dürfen, wenn sie am Montag, Mittwoch und Freitag einen Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis führen können. Geimpfte und genesene Schüler*innen und in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen. Die Selbsttests werden in der Regel zu Hause durchgeführt.

Zur Dokumentation der Tests nutzen Sie bitte die folgenden Formulare:

 

 

Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (Trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben.

 

Weiterhin gilt, dass die einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion im Verantwortungsbereich jeder und jedes Einzelnen liegen:

  • Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten,
  • regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen,
  • Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden,
  • Räume regelmäßig ausgiebig lüften.

 

Wir wünschen allen einen guten Start und hoffen auf so viel Normalität wie möglich.

Ihre Schulleitung

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Bildquelle: Tim Reckmann / pixelio.de