Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat das Testkonzept für die Zeit nach den Sommerferien vorgestellt. Für die erste Schulwoche gilt eine dreimalige Testpflicht für nicht immunisierte Personen. Schüler*innen und in der Schule Tätigen, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis führen können, werden die Schule nur betreten dürfen, wenn sie am Montag, Mittwoch und Freitag einen Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis führen können. Geimpfte und genesene Schüler*innen und in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen. Die Selbsttests werden in der Regel zu Hause durchgeführt.
Zur Dokumentation der Tests nutzen Sie bitte die folgenden Formulare:
Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (Trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben.
Weiterhin gilt, dass die einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion im Verantwortungsbereich jeder und jedes Einzelnen liegen:
- Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten,
- regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen,
- Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden,
- Räume regelmäßig ausgiebig lüften.
Wir wünschen allen einen guten Start und hoffen auf so viel Normalität wie möglich.
Ihre Schulleitung