Alle Personen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern sowie beim Anstehen in der Cafeteria, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen! Die Maskenpflicht gilt aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof.
Folgende weitere Regeln gelten:
- Verzicht auf körperlichen Kontakt (Umarmung etc.) zu Mitschüler*innen.
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m
- in den Pausen (auf und vor dem Schulgelände), nicht im Unterricht
- in der Cafeteria (Einbahnstraßenregelung)
- Vermeidung von unnötigen Gängen im Schulgebäude
- Sekretariate werden nur einzeln betreten
- Einhaltung der gebotenen hygienischen Standards
- Regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
- Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten
- Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen
- Räume regelmäßig ausgiebig lüften
- Sport ist mit wenigen Einschränkungen wieder möglich. Die Belehrung erhalten Sie von Ihren Sportlehrer*innen.
Ich wünsche allen einen guten Start in das neue Schuljahr.
K. Steckner
Schulleiterin