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Start 2020/21: Maskenpflicht an Brandenburger Schulen

Alle Personen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern sowie beim Anstehen in der Cafeteria, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen!  Die Maskenpflicht gilt aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof.

Folgende weitere Regeln gelten:

  • Verzicht auf körperlichen Kontakt (Umarmung etc.) zu Mitschüler*innen.
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m
    • in den Pausen (auf und vor dem Schulgelände), nicht im Unterricht
    • in der Cafeteria (Einbahnstraßenregelung)
    • Vermeidung von unnötigen Gängen im Schulgebäude
    • Sekretariate werden nur einzeln betreten
  • Einhaltung der gebotenen hygienischen Standards
    • Regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
    • Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten
    • Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen
    • Räume regelmäßig ausgiebig lüften
    • Sport ist mit wenigen Einschränkungen wieder möglich. Die Belehrung erhalten Sie von Ihren Sportlehrer*innen.

Ich wünsche allen einen guten Start in das neue Schuljahr.

 

K. Steckner

Schulleiterin

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Bildquelle: fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de