Bestanden oder nicht bestanden?
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende (50 Punkte) Prüfungsleistungen erzielt werden. Werden die Prüfungdleistungen in einem Prüfungsfach mit ungenügend (weniger als 30 Punkte) bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Die Prüfungsergebnisse der Bereiche Veranstaltungsorganisation und das Fallbezogene Fachgespräch haben doppeltes Gewicht.
Berechnungsbeispiel 1
Prüfungsfach | Punkte | Gewichtung | Ergebnis |
Veranstaltungsorganisation | 70 | 2 | 140 |
Veranstaltungswirtschaft | 50 | 1 | 50 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 78 | 1 | 78 |
Fallbezogenes Fachgespräch | 70 | 2 | 140 |
Gesamtpunkte | 408 |
408/6=68 Punkte - Prädikat - befriedengend - bestanden ;)
Berechnungsbeispiel 2
Prüfungsfach | Punkte | Gewichtung | Ergebnis |
Veranstaltungsorganisation | 55 | 2 | 110 |
Veranstaltungswirtschaft | 50 | 1 | 50 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 40 | 1 | 40 |
Fallbezogenes Fachgespräch | 50 | 2 | 100 |
Gesamtpunkte | 300 |
300/6=50 Punkte - Prädikat - ausreichend - gerade so geschafft ;)
Nicht bestanden
Prüfungsfach | Punkte | Gewichtung | Ergebnis |
Veranstaltungsorganisation | 70 | 2 | 140 |
Veranstaltungswirtschaft | 20 | 1 | 20 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 70 | 1 | 70 |
Fallbezogenes Fachgespräch | 50 | 2 | 100 |
Prüfung nicht bestanden :( im Fach Veranstaltungswirtschaft wurde nur die Note 6 erzielt. Die Prüfung in diesem Fach kann zweimal wiederholt werden. Die anderen Prüfungsleistungen bleiben erhalten.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in zwei schriftlichen Prüfungsfächern die Leistungen mangelhaft (Note 5) und in die übrigen Prüfungsfächer mit ausreichend bewertet worden, kann der Prüfling eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Die mündliche Ergänzungsprüfung umfasst ca. 15 Minuten. Eine Chance die IHK-Prüfung beim 1. Anlauf zu bestehen, ansonsten stehen Wiederholungsprüfungen.
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