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Bestanden oder nicht bestanden?

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende (50 Punkte) Prüfungsleistungen erzielt werden. Werden die Prüfungdleistungen in einem Prüfungsfach mit ungenügend (weniger als 30 Punkte) bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Die Prüfungsergebnisse der Bereiche Veranstaltungsorganisation und das Fallbezogene Fachgespräch haben doppeltes Gewicht.

Berechnungsbeispiel 1

Prüfungsfach

Punkte

Gewichtung

Ergebnis

Veranstaltungsorganisation

   70

        2

     140

Veranstaltungswirtschaft

   50

        1

       50

Wirtschafts- und Sozialkunde

   78

        1

       78

Fallbezogenes Fachgespräch

   70

        2

     140

Gesamtpunkte

     408

408/6=68 Punkte - Prädikat - befriedengend - bestanden ;)

 

Berechnungsbeispiel 2

Prüfungsfach

Punkte

Gewichtung

Ergebnis

Veranstaltungsorganisation

   55

        2

     110

Veranstaltungswirtschaft

   50

        1

       50

Wirtschafts- und Sozialkunde

   40

        1

       40

Fallbezogenes Fachgespräch

   50

        2

     100

Gesamtpunkte

     300

300/6=50 Punkte  -  Prädikat  -  ausreichend - gerade so geschafft ;)

 

Nicht bestanden

Prüfungsfach

Punkte

Gewichtung

Ergebnis

Veranstaltungsorganisation

   70

        2

     140

Veranstaltungswirtschaft

   20

        1

       20

Wirtschafts- und Sozialkunde

   70

        1

       70

Fallbezogenes Fachgespräch

   50

        2

     100

Prüfung nicht bestanden :( im Fach Veranstaltungswirtschaft wurde nur die Note 6 erzielt. Die Prüfung in diesem Fach kann zweimal wiederholt werden. Die anderen Prüfungsleistungen bleiben erhalten.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

Sind in zwei schriftlichen Prüfungsfächern die Leistungen mangelhaft (Note 5) und in die übrigen Prüfungsfächer mit ausreichend bewertet worden, kann der Prüfling eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Die mündliche Ergänzungsprüfung umfasst ca. 15 Minuten. Eine Chance die IHK-Prüfung beim 1. Anlauf zu bestehen, ansonsten stehen Wiederholungsprüfungen.

 

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