Warum nur diese reißerische Überschrift? Ganz einfach, weil der Artikel dann wie im wirklichen Leben öfter angeklickt wird…
Am Freitag dem 13.03.2026 machte sich die Klasse auf den Weg zum Justizzentrum Potsdam, um zunächst eine Strafverhandlung zu simulieren. In den Tagen zuvor gab es noch die letzten Instruktionen, Hilfestellungen und einen Probedurchgang der Verhandlung. Die Rollen waren verteilt, die Richterin, die Staatsanwälte, die Verteidiger, die Zeugen und die Angeklagte hatten die letzten Unterstützungen erhalten. Dabei stellten wir fest, dass es gar nicht so einfach ist, auf Grundlage der Strafprozessordnung eine Hauptverhandlung zu simulieren.
Aus diesem Grund hatte unser Lehrer Herr Becker im Vorfeld zusätzlich eine echte Staatsanwältin und einen Richter in den Unterricht eingeladen. Tipps aus der Sicht eines Strafverteidigers aus der Vergangenheit gab er uns zusätzlich mit auf den Weg.
Um 08:00 Uhr war es dann soweit. Alle Verfahrensbeteiligten (mit Handakte auf dem Tisch) spielten die Auszubildenden selbst. Rasch nahmen wir die nach der Strafprozessordnung vorgesehen Sitzplätze ein. Auch ein Berufsrichter und eine richtige Staatsanwältin machten quasi in angenehm zurückhaltender Art und Hilfestellung mit. Am rechten Tisch nahm Herr Becker aufgrund seiner ehemaligen Erfahrungen als Strafverteidiger Platz, um auch dort die Chancengleichheit zu gewährleisten.
Dabei entstand das Bild, welches mit Comic-Figuren wegen der Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte verfremdet ist. Wir versichern, dass hinter jeder Comic-Figur aber auch ein richtiger Mensch aus der Klasse steckte…
Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Unfallflucht. Vorgeworfen wurde der Angeklagten, sich vom Unfallort ohne Identitätsfeststellung entfernt, den Geschädigten angefahren und den Mittelfinger gezeigt zu haben. Von der Anklageverlesung bis zur Urteilsverkündung dauerte die Hauptverhandlung ausgezeichnete 80!!!! Minuten an.
Die Zeugen erfüllten ihre Rolle super gut und reagierten auf auch unerwartete Fragen. Die Richterin (Schülerin) meisterte die schwierigste Rolle im Prozess überragend und der wirkliche Berufsrichter unterstützte sie perfekt zurückhaltend.
Die richtige Staatsanwältin schaltete sich ab und zu auch mit ein. Die Anklageschrift hatten die Schüler sehr überzeugend zu Beginn der Hauptverhandlung verlesen.
Die Stimmung heizte sich zugegeben auch etwas durch die Art und Weise der Verhandlungsführung der Verteidigerrolle an. Die Schülerinnen befragten hier die Zeugen in überzeugender Art und Weise, versuchten dabei die Fragen zudem so zu stellen, dass sich die Zeugen in Widersprüche verwickeln oder Ungereimtheiten bzw. Zweifel am vorgeworfenen Geschehen zu Tage kamen.
Insgesamt ergab sich dann fast schon eine salomonische Entscheidung des Gerichts. Die Angeklagte wurde hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung und der Beleidigung freigesprochen. Der Verurteilung wegen Unfallflucht konnte sie nicht entgehen.
Alle Schülerinnen wuchsen nahezu ausnahmslos über sich hinaus. Im Vergleich zu dem ersten „Probedurchgang“ in der Schule war es noch einmal eine erhebliche Leistungssteigerung. Es gebührt deshalb allen Beteiligten ein dickes Lob.
Das gilt auch für die Vorbereitungen, denn die Strafrichterin und der Richter lieferten zusätzliches Expertenwissen und trugen maßgeblich zum Gelingen des Projektes bei.
Natürlich dürfen wir unseren Lehrer Herrn Becker nicht unerwähnt lassen, der aufgrund seiner Doppelqualifikation und als Projektmanager die simulierte Hauptverhandlung mit zu diesem unvergesslichen Erfolg machte.
Es ist schön, wenn der Unterricht so authentisch ist, eine hervorragende Note eingeheimst werden kann und die Freude nicht zu kurz kommt.
Es hat aber auch gezeigt, dass der Rechtsgedanke eines friedvollen und gemeinsamen Zusammenlebens in einem Rechtsstaat nicht aus den Augen verloren werden darf und es durchaus strafrechtlich verfolgt wird, wenn dagegen nach der Überzeugung des Gerichts verstoßen wird.
So hat der Anspruch auf freie Meinungsäußerung dort seine Grenze, wo es zu Beleidigungen oder übler Nachrede, wie in der simulierten Strafverhandlung im Straßenverkehr kommt. Auch die körperliche Unversehrtheit ist ein besonderes Schutzgut, die im Fall der Verletzung zutreffender Weise strafrechtlich verfolgt wird.
Als dann auch noch die Staatsanwältin und der Richter meinten, dass Ihnen die simulierte Hauptverhandlung Spaß gemacht habe, stieg die Freude über das Geleistete noch einmal an.
In einem zweiten Teil nahmen wir dann noch an einer richtigen Strafverhandlung teil, in der einer Bande vorgeworfen wird in großem Umfang Einbruchsdiebstähle begangen zu haben. So viele Mittäter und auch Verteidiger hatten wir zuvor noch nie in einem Gerichtssaal gesehen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft und wurden mit Handschellen vorgeführt. Die Lichtbilder der Diebesbeute gab es auf 3 Großleinwänden zu sehen, um die Objekte in die Hauptverhandlung einzubringen. Es wurden auch Selfies gezeigt. Die Anklage wirft den Angeklagten vor auf den Selfies mit Diebesbeute abgelichtet zu sein, was den Tatvorwurf noch abrundete. Einem Angeklagten wird vorgeworfen auch gleich die gestohlenen Turnschuhe angezogen zu haben, in denen er gefasst wurde. Manche Tage beginnen und enden leider mit schlechten Entscheidungen, sofern dann das Gericht von der Begehung der Taten durch die Angeklagten überzeugt sein sollte. Die Hauptverhandlung schloss erst einmal mit der Beweisaufnahme. In der nächsten Woche gibt es dann die Schlussvorträge der Verteidiger und des Staatsanwaltes in einem Fortsetzungstermin. Zunächst gilt selbstverständlich bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der dritte Teil rundete den vollständig gelungenen Tag ab, indem wir dem Richter und der Staatsanwältin weitere Fragen stellen konnten.
Auszubildende der Klasse RF23-1

