Zum Ende des 3. Ausbildungsjahres nutzte unsere Klasse BM22-2 mit der Fachlehrerin Frau Mohr am 20.05.2025 die Möglichkeit an den öffentlichen Güteverhandlungen des Arbeitsgerichts in Potsdam teilzunehmen.
Eine Güteverhandlung am Arbeitsgericht ist der erste Verhandlungstermin in einem Arbeitsrechtsstreit. Ihr Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen, anstatt ein Urteil zu fällen.
Die Richterin versuchte, die Parteien (Kläger und Beklagte) zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, indem sie Fragen stellte, Argumente erörterte und gegebenenfalls Vorschläge für eine Lösung (Vergleich) machte. Die meisten verklagten Betriebe aber auch die klagenden Arbeitnehmer kamen in Begleitung ihrer Rechtsanwälte.
So konnten wir an diesem Tag in 11 Güteverhandlungen unsere Kenntnisse zur Anwendung der Kündigungsschutzgesetzes, zu personenbedingten und betriebsbedingten Kündigungen, Problemen mit Kündigungsfristen, geforderten qualifizierten Zeugnisformulierungen, zu zahlenden üblichen Abfindungen, zu vergütenden Überstunden und offenen Urlaubsansprüchen und digitalen Anwesenheitsnachweisen erweitern.
Auch wurde uns klar, dass das Nichterscheinen einer geladenen Partei zu einer Entscheidung, bezeichnet als Versäumnisurteil, zugunsten der anderen Partei führt.
Diese Fachexkursion war ein tolles Erlebnis und hat uns gezeigt, wie wir im zukünftigen Arbeitsleben mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten umgehen können.
Kauffrau/-mann für Büromanagement BM22-2
Angelika Mohr, Fachlehrerin Wirtschaftslehre