Wussten Sie, dass das Berufsbildungsgesetz es ermöglicht, Teile der
Ausbildung im Ausland durchzuführen (BBiG § 2)?
Es ist eine Kann-Bestimmung und die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes ist unbedingt erforderlich. Liegt diese vor, können Sie berufliche und persönliche Erfahrungen im Ausland (Europa) sammeln.
Bei der Vorbereitung und Organisation des Praktikums erhalten Sie Unterstützung durch die zuständigen Kammern.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Wochen, optimal sind 4 Wochen.
Für die Finanzierung stehen Mittel aus dem ERASMUS Plus Programm der Europäischen Union zur Verfügung.
Die nächsten Infoveranstaltungen für die 1. und 2. Ausbildungsjahre finden an folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 10. April 2019
Dienstag, 07. Mai 2019
Dienstag, 21. Mai 2019
jeweils von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr im Raum 324 (Klausurraum)

