Wussten Sie, dass das Berufsbildungsgesetz es ermöglicht, Teile der
Ausbildung im Ausland durchzuführen (BBiG §2)?
Es ist eine Kann-Bestimmung und die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes ist unbedingt erforderlich. Liegt diese vor, können Sie berufliche und persönliche Erfahrungen im Ausland (Europa) sammeln.
Bei der Vorbereitung und Organisation des Praktikums erhalten Sie Unterstützung durch die zuständigen Kammern.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Wochen, optimal sind 4 Wochen.
Für die Finanzierung stehen Mittel aus dem ERASMUS Plus Programm der Europäischen Union zur Verfügung.
Informationen dazu gibt es unter:
IHK Berufe
Frau Bethke/Frau Böse
auslandspraktika@ihk-potsdam.de
Handwerskammer Berufe
Jeanettte Kuplin
www.hwk-potsdam.de
Die nächsten Infoveranstaltungen für die 2. und 3. Ausbildungsjahre finden an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 10. Oktober 2017
Donnerstag, 19. Oktober 2017
Donnerstag, 09. November 2017
jeweils um 13:30 Uhr im Raum 324 (Klausurraum)

