1. Allgemeine Grundsätze
Lernen und Lehren am Oberstufenzentrum II können nur dann erfolgreich sein, wenn alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer im Umgang miteinander eine Reihe von Verhaltensgrundsätzen unbedingt einhalten. Die Achtung vor der Persönlichkeit und vor der Würde eines jeden Menschen muss in allem Handeln oberstes Gebot sein. Daher darf niemand einen anderen Menschen körperlich oder seelisch verletzen. Anderen Meinungen und Auffassungen ist mit Verständnis und Respekt zu begegnen, Meinungsunterschiede sind mit Sachlichkeit und Fairness auszutragen. Äußerungen und Handlungen, die die Menschenwürde antasten, Mitmenschen diskriminieren oder verletzen, ist in angemessener Weise entgegenzutreten.
Getragen von diesen Grundsätzen ist die nachstehende Hausordnung anzuwenden.
2. Geltungsbereich der Hausordnung
2.1 Räumlicher Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das durch den Zaun abgegrenzte Schulgelände und das Schulgebäude des OSZ II, Zum Jagenstein 26. Zum OSZ II gehört ferner der Schulteil Schilfhof 23 im Gebäude der Schule 49. Hier ist zusätzlich zu dieser Hausordnung auch die Hausordnung der genannten Schule einzuhalten.
Für Sportplätze und Sporthallen sind zusätzlich die entsprechenden Ordnungen einzuhalten. (siehe Anhang 1: „Belehrung zur Gewährung der Sicherheit im Schulsport“)
2.2 Zeitlicher Geltungsbereich
Schülerinnen und Schüler sollen das Schulgrundstück in der Regel nicht früher als eine viertel Stunde vor Unterrichtsbeginn betreten.
3. Unterrichts- und Pausenzeiten: siehe Anhang 2
4. Versicherungsvorschriften und Haftungen, Verhalten bei Unfällen
4.1 Grundsätze: Für Schülerinnen und Schüler besteht Versicherungsschutz während ihres unterrichts- und ausbildungsbedingten Aufenthaltes in den schulischen Einrichtungen, auf den Wegen von und zu ihrem Wohnaufenthalt, zwischen den Schulstandorten und auf verkehrstechnisch bedingten Umwegen. Für Ausflüge, Wanderungen, Exkursionen besteht Versicherungsschutz, wenn sie als Schulveranstaltungen gelten. Gleiches gilt auch für unterrichtliche Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes.
4.2 Unfälle: Bei Unfällen erfolgt die Aufnahme des Unfallgeschehens im Sekretariat durch den Verunfallten selbst bzw. eine beauftragte Person unter Benennung eines Unfallzeugen innerhalb von 3 Tagen nach Unfallgeschehen.
4.3 Brände, sonstige Gefahren: hier gilt die Rahmenbrandschutzordnung.
4.4 Garderobe, Wertsachen: Die Garderobe der Schülerinnen und Schüler wird in den Unterrichtsräumen aufbewahrt. Wertsachen werden auf eigene Gefahr mitgebracht, für sie wird keine Haftung übernommen.
4.5 Fahrräder sind in der vorgesehenen Weise am Fahrradständer abzustellen. Für sie besteht keine pauschale Haftpflichtversicherung.
5. Verhaltensregeln
5.1 Die Hausordnung verpflichtet Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer zu einem rücksichtsvollen Umgang miteinander.
5.2 Das Verlassen des Unterrichts ist nur mit Erlaubnis der Lehrerin oder des Lehrers gestattet.
5.3 Anträge auf Freistellung von der schulischen Ausbildung sind unter Angabe der Gründe von den Eltern oder von den volljährigen Schülerinnen und Schüler rechtzeitig schriftlich einzureichen. Auszubildende im dualen System können
nur im Einvernehmen mit dem ausbildenden Betrieb beurlaubt werden. Eine Beurlaubung zum Zwecke eines Arztbesuches während der Unterrichtszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Über die Genehmigung eines Freistellungsantrages bis zu drei Tagen innerhalb eines Schuljahres entscheidet die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, ab 4 Tagen die Schulleitung. In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden Bestimmungen in der VV Schulbetrieb vom 1. Dezember 1997 hingewiesen.
5.4 Der Jahresurlaub der Auszubildenden im dualen System ist während der Berufsschulferien zu nehmen. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht für den Erholungsurlaub ist ausgeschlossen.
5.5 Bei Krankheit während der schulischen Ausbildung ist die Schule (Klassenleiterin oder Klassenleiter) umgehend, spätestens jedoch am 3. Arbeitstag des Fehlens zu informieren. Nichtvolljährige Schülerinnen und Schüler legen eine
Bestätigung ihrer Eltern vor. Volljährige Schülerinnen und Schüler und Auszubildende haben in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Auszubildende im dualen System lassen die ärztliche Bescheinigung durch den Ausbildungsbetrieb einreichen oder bestätigen.
5.6 Schülerinnen und Schülern gegenüber ist das pädagogische Personal im Rahmen dieser Hausordnung weisungsberechtigt.
5.7 Die Nutzung der Fachräume (Informatik- und Videoräume sowie Lernbüros) erfordert besondere Sorgfalt. Der Benutzer haftet für jede vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigung der Hard- und Software, des Mobiliars und sämtlicher Einrichtungsgegenstände. In den o. g. Räumen werden spezielle aktenkundige Belehrungen entsprechend der Raumordnung durch das pädagogische Personal durchgeführt; dies gilt auch für die Sporthallen und die Sportplätze.
5.8 Innerhalb des gesamten Schulgebäudes gilt Rauchverbot sowie ein Verbot des Umgangs mit offenem Feuer. Das Rauchen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen, den Raucherinseln auf dem Schulhof, gestattet.
5.9 Das Trinken von Alkohol im Geltungsbereich der Hausordnung ist grundsätzlich untersagt.
5.10 Das Benutzen von Tonträgern, Walkmen, Handys und Kommunikationselektronik während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.
5.11 Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art (z. B. chemischer Waffen, Schuss-, Hieb-, Stichwaffen) ist verboten.
5.12 NS-Symbole und NS-Propaganda jeglicher Art sind an unserer Schule nicht gestattet.
5.13 Während des Unterrichts sind das Essen und Trinken grundsätzlich nicht gestattet. Spezielle Fachraumordnungen sind zu beachten.
5.14 Das Parken auf dem Schulgelände ist nur mit einer Sondergenehmigung gestattet, die bei der Schulleiterin zu beantragen ist.
5.15 Räume und Inventar sind pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die Grünflächen und Bepflanzungen innerhalb des Schulgeländes. Bei vorsätzlicher Beschädigung gilt persönliche Haftung.
5.16 Für Abfälle sind die Abfalleimer zu benutzen. Käufer von Flaschen aus dem Getränkeautomaten sind verpflichtet, das Leergut in die Kästen neben dem Automaten zu entsorgen.
5.17 Nach Beendigung des Unterrichts sind die Fenster zu schließen, im Klassenraum ist hochzustuhlen.
5.18 Sprechzeiten mit der Schulleitung erfolgen zu den angegebenen Sprechzeiten oder nach besonderer Vereinbarung.
5.19 Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrerin oder Lehrer erfolgt durch einen Klassenvertreter eine Meldung im Sekretariat.
5.20 Zur Führung schulischer Akten sind Änderungen persönlicher Daten der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter unverzüglich mitzuteilen.
5.21 Leihgaben der Schule (Schulbücher) sind zu festzulegenden Terminen zurückzugeben, spätestens jedoch bei Beendigung der Ausbildung bzw. bei Aushändigung des schulischen Zeugnisses.
5.22 Schülerausweise können über die Klassensprecher im Sekretariat beantragt werden.
5.23 Das Nachschreiben von Klausuren findet grundsätzlich außerhalb der regulären Unterrichtszeit statt.
5.24 Das Plakatieren sowie das Anbringen und Auslegen von Werbematerialien bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
5.25 Die jeweiligen Klassenleiter teilen einen Ordnungs- und Tafeldienst ein, der in geeigneten Intervallen wechselt. Der Dienst kümmert sich in den Pausen insbesondere um die Säuberung der Tafel.
Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom 28.02. 2001 in Kraft.
Leinemann
Schulleiterin
Erweitert durch Einfügung von Punkt 5.12 (Beschluss der Schulkonferenz vom 17.11. 2004)
Erweitert durch Einfügung von Punkt 5.25 (Beschluss der Schulkonferenz vom 06.09. 2006)
Weigel
Schulleiterin
Anhang 1 Belehrung zur Gewährung der Sicherheit im Schulsport
Anhang 2 Unterrichts- und Pausenzeiten
Anhang 2
Unterrichts- und Pausenzeiten
Std. Unterrichtszeit Pausenzeit
0. 7.00 - 7.45
10 Minuten
1./2. 7.55 - 9.25
20 Minuten
3./4. 9.45 - 11.15
35 Minuten
5./6. 11.50 - 13.20
10 Minuten
7./8. 13.30 - 15.00
10 Minuten
9./10 15.10 - 16.40