07.09.2006

Hausordnung des OSZ II Potsdam

 

1.     Allgemeine Grundsätze

Lernen und Lehren am Oberstufenzentrum II können nur dann erfolgreich sein, wenn alle, Schülerin­nen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer im Umgang mit­einander eine Reihe von Verhaltens­grundsätzen unbedingt einhalten. Die Achtung vor der Persönlichkeit und vor der Würde eines jeden Menschen muss in allem Handeln oberstes Gebot sein. Daher darf niemand einen anderen Menschen körperlich oder seelisch verletzen. Anderen Meinungen und Auffas­sungen ist mit Verständnis und Re­spekt zu begegnen, Meinungsunterschiede sind mit Sach­lichkeit und Fairness auszutragen. Äußerun­gen und Handlungen, die die Menschenwürde an­tasten, Mitmenschen diskriminieren oder verletzen, ist in angemessener Weise entgegenzu­treten.

Getragen von diesen Grundsätzen ist die nachstehende Hausordnung anzu­wenden.

 

2.     Geltungsbereich der Hausordnung

 

2.1   Räumlicher Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für das durch den Zaun abgegrenzte Schulgelände und das Schulge­bäude des OSZ II, Zum Jagenstein 26. Zum OSZ II gehört ferner der Schulteil Schilfhof 23 im Gebäude der Schule 49. Hier ist zusätzlich zu die­ser Hausordnung auch die Hausordnung der genannten Schule einzuhalten.

Für Sportplätze und Sporthallen sind zusätzlich die entsprechenden Ordnun­gen einzuhalten. (siehe Anhang 1: „Belehrung zur Gewährung der Sicherheit im Schulsport“)

 

2.2   Zeitlicher Geltungsbereich

Schülerinnen und Schüler sollen das Schulgrundstück in der Regel nicht früher als eine viertel Stunde vor Unterrichtsbeginn betreten.

 

3.       Unterrichts- und Pausenzeiten: siehe Anhang 2

 

4.     Versicherungsvorschriften und Haftungen, Verhalten bei Unfällen

 

4.1     Grundsätze: Für Schülerinnen und Schüler besteht Versicherungsschutz wäh­rend ihres unter­richts- und ausbildungsbedingten Aufenthaltes in den schuli­schen Einrichtungen, auf den We­gen von und zu ihrem Wohnaufenthalt, zwi­schen den Schulstandorten und auf verkehrstech­nisch bedingten Umwe­gen. Für Ausflüge, Wanderungen, Exkursionen besteht Versicherungs­schutz, wenn sie als Schulver­anstaltungen gelten. Gleiches gilt auch für unterrichtliche Akti­vi­täten außerhalb des Schulgeländes.

 

4.2          Unfälle: Bei Unfällen erfolgt die Aufnahme des Unfallgeschehens im Sekreta­riat durch den Ver­unfall­ten selbst bzw. eine beauftragte Person unter Benen­nung eines Unfallzeugen inner­halb von 3 Tagen nach Unfallgeschehen.

 

4.3          Brände, sonstige Gefahren: hier gilt die Rahmenbrandschutzordnung.

 

4.4          Garderobe, Wertsachen: Die Garderobe der Schülerinnen und Schüler wird in den Unterrichts­räumen aufbewahrt. Wertsachen werden auf eigene Gefahr mitgebracht, für sie wird keine Haftung übernom­men.

 

4.5     Fahrräder sind in der vorgesehenen Weise am Fahrradständer abzustellen. Für sie besteht keine pau­schale Haftpflichtversicherung.

 

 

5.       Verhaltensregeln

 

5.1           Die Hausordnung verpflichtet Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Leh­rer zu einem rück­sichts­vollen Umgang miteinander.

 

5.2          Das Verlassen des Unterrichts ist nur mit Erlaubnis der Lehrerin oder des Leh­rers gestattet.

 

5.3     Anträge auf Freistellung von der schulischen Ausbildung sind unter Angabe der Gründe von den El­tern oder von den volljährigen Schülerinnen und Schüler rechtzeitig schriftlich einzurei­chen. Auszubil­dende im dualen System können

          nur im Einvernehmen mit dem ausbildenden Betrieb beurlaubt werden. Eine Beurlaubung zum Zwe­cke eines Arztbesuches während der Unterrichtszeit ist nur in begründeten Ausnahmefäl­len möglich. Über die Genehmigung eines Freistellungsantrages bis zu drei Tagen innerhalb eines Schuljahres entschei­det die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, ab 4 Tagen die Schulleitung. In diesem Zu­sammenhang wird auf die entsprechenden Bestimmungen in der VV Schulbetrieb vom 1. Dezember 1997 hingewiesen.

 

5.4          Der Jahresurlaub der Auszubildenden im dualen System ist während der Be­rufsschulferien zu neh­men. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht für den Erholungsurlaub ist ausgeschlos­sen.

 

5.5     Bei Krankheit während der schulischen Ausbildung ist die Schule (Klassen­leite­rin oder Klassen­leiter) umgehend, spätestens jedoch am 3. Arbeitstag des Fehlens zu informieren. Nichtvolljährige Schüle­rinnen und Schüler legen eine

Bestätigung ihrer Eltern vor. Volljährige Schülerinnen und Schüler und Auszu­bildende haben in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Aus­zubildende im dualen System lassen die ärztliche Bescheinigung durch den Ausbildungsbetrieb einreichen oder bestätigen.

 

5.6     Schülerinnen und Schülern gegenüber ist das pädagogische Personal im Rah­men dieser Hausord­nung weisungsberechtigt.

 

5.7          Die Nutzung der Fachräume (Informatik- und Videoräume sowie Lernbüros) er­fordert beson­dere Sorg­falt. Der Benutzer haftet für jede vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigung der Hard- und Software, des Mobiliars und sämtli­cher Einrichtungsgegenstände. In den o. g. Räu­men werden spe­zielle akten­kundige Belehrungen entsprechend der Raumordnung durch das pädagogi­sche Personal durchgeführt; dies gilt auch für die Sporthallen und die Sport­plätze.

 

5.8     Innerhalb des gesamten Schulgebäudes gilt Rauchverbot sowie ein Verbot des Umgangs mit offenem Feuer. Das Rauchen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen, den Raucherinseln auf dem Schul­hof, gestattet.

 

5.9     Das Trinken von Alkohol im Geltungsbereich der Hausordnung ist grundsätzlich untersagt.

 

5.10   Das Benutzen von Tonträgern, Walkmen, Handys und Kommunikationselektro­nik während der Unter­richtszeit ist nicht gestattet.

 

5.11   Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art (z. B. chemischer Waffen, Schuss-, Hieb-, Stichwaffen) ist verboten.

 

5.12   NS-Symbole und NS-Propaganda jeglicher Art sind an unserer Schule nicht gestattet.

 

5.13   Während des Unterrichts sind das Essen und Trinken grundsätzlich nicht ge­stattet. Spezielle Fach­raumordnungen sind zu beachten.

 

5.14   Das Parken auf dem Schulgelände ist nur mit einer Sondergenehmigung ge­s­tattet, die bei der Schul­leiterin zu beantragen ist.

 

5.15    Räume und Inventar sind pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die Grünflä­chen und Be­pflanzun­gen innerhalb des Schulgeländes. Bei vorsätzlicher Be­schädigung gilt persönliche Haftung.

 

5.16    Für Abfälle sind die Abfalleimer zu benutzen. Käufer von Flaschen aus dem Getränkeautoma­ten sind verpflichtet, das Leergut in die Kästen neben dem Automaten zu entsorgen.

 

5.17   Nach Beendigung des Unterrichts sind die Fenster zu schließen, im Klassen­raum ist hoch­zustuhlen.

 

5.18   Sprechzeiten mit der Schulleitung erfolgen zu den angegebenen Sprechzeiten oder nach  beson­derer Vereinbarung.

 

5.19   Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrerin oder Lehrer erfolgt durch einen  Klassenvertreter eine Meldung im Sekretariat.

 

5.20   Zur Führung schulischer Akten sind Änderungen persönlicher Daten der Klas­senleiterin oder dem Klassenleiter unverzüglich mitzuteilen.

 

5.21   Leihgaben der Schule (Schulbücher) sind zu festzulegenden Terminen zurück­zugeben, spä­testens jedoch bei Beendigung der Ausbildung bzw. bei Aushän­digung des schulischen Zeug­nisses.

5.22   Schülerausweise können über die Klassensprecher im Sekretariat beantragt werden.

 

5.23    Das Nachschreiben von Klausuren findet grundsätzlich außerhalb der regulä­ren Unterrichtszeit statt.

 

5.24       Das Plakatieren sowie das Anbringen und Auslegen von Werbematerialien be­darf der Geneh­migung    der Schulleitung.

 

5.25       Die jeweiligen Klassenleiter teilen einen Ordnungs- und Tafeldienst ein, der in geeigneten Intervallen wechselt. Der Dienst kümmert sich in den Pausen insbesondere um die Säuberung der Tafel.

 

 

Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom 28.02. 2001 in Kraft.

 

 

Leinemann

Schulleiterin

 

 

Erweitert durch Einfügung von Punkt 5.12 (Beschluss der Schulkonferenz vom 17.11. 2004)

Erweitert durch Einfügung von Punkt 5.25 (Beschluss der Schulkonferenz vom 06.09. 2006)

 

 

Weigel

Schulleiterin

 

 

Anhang 1 Belehrung zur Gewährung der Sicherheit im Schulsport

Anhang 2 Unterrichts- und Pausenzeiten

 

 

 

 

Anhang 2

 

Unterrichts- und Pausenzeiten

 

Std.                  Unterrichtszeit                          Pausenzeit

 

0.                     7.00    -   7.45                         

                                                                        10 Minuten

1./2.                 7.55    -   9.25                          

                                                                        20 Minuten

3./4.                   9.45  - 11.15                         

                                                                        35 Minuten

5./6.                   11.50  - 13.20

                                                                        10 Minuten

7./8.                 13.30  - 15.00

                                                                        10 Minuten

9./10                 15.10  - 16.40

 

Aktualisiert am: 23.03.2011

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